INSPE*

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuug

soll Jugendlich gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regelauf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des jugendlichen Rechnung tragen (§35 SGB VIII).

Vorraussetzung

Die Anspruchsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung werden in § 27 SGB VIII genannt. Hierbei hat das Jugendamt die Inanspruchnahme einer Hilfe zur Erziehung sicherzustellen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder der Jugendlichen entsprechende nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Jungen Volljährigen soll intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung bedarfsentsprechend als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung gewährt werden (§41 Abs. 1 und 2 SGB VIII). Die Leistung wird nach § 36 SGB VIII erbracht – dieses Angebot wird analog zur QEV vom 26.06.2013 durchgeführt.

 

Zielgruppe

Die intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung eignet sich als Hilfe für Jugendliche und junge Volljährige, die sich allen anderen Hilfeangeboten entziehen oder nach längeren Unterbringungszeiträumen außerhalb der eigenen Familie – sei es einer Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie – durch intensive Hilfestellung zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung geführt werden sollen.

Das Leistungsangebot richtet sich auch an Jugendliche und volljährige, die sich in besonders gefährdenden Lebenssituationen befinden. Welche die ohne schulische oder berufliche Bezüge sind und zunehmend straffällig werden und/oder de Drogenkonsum zuwenden.

Häufig bestehen keine Integrationsmöglichkeiten in die eigene Familie, weil entweder längere Aufenthalte in Einrichtungen oder Pflegefamilien vorausgegangen sind oder langfristige Konflikte innerhalb der Familie statt gefunden haben.

Viele Der Jugendlichen oder jungen Erwachsnene haben unter nicht intakten Ursprungsfamilien unter körperlicher oder seelische Gewalterfahrung gelitten und keine Lebensplanung sowie den Umgang mit Geld erlenen können.